Gewässer

Auf den „Roten Listen“ der bedrohten Pflanzen und Tiere sind in erster Linie solche Arten zu finden, die Feuchtgebiete als Lebensraum brauchen.

Hauptursachen dafür sind zweifellos:

  • die Absenkung des Grundwasserspiegels durch übertriebene Entwässerungsmaßnahmen
  • der nicht naturgemäße Ausbau von Fließgewässern
  • die maschinelle Gewässerräumung
  • die Einleitung von Abwässern aus Landwirtschaft, Haushalten und Fabriken
  • die Beseitigung von Lachen und Tümpeln
  • die Beanspruchung jedes größeren Gewässers für Freizeitaktivitäten wie Angeln, Campen, Baden, Segeln, Surfen usw.

Trotz des guten Landschaftsgesetzes für NRW und trotz der „Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer“ werden unter dem Deckmantel der Unterhaltung immer noch Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Wie 1982 beim Strootbach und 1986 beim Ledder Mühlenbach setzen wir uns energisch dafür ein, daß die letzten naturnahen Fließgewässer des Tecklenburger Landes erhalten bleiben und bereits ausgebaute wieder renaturiert werden.

Wie die Biotopkartierung im Kreis Steinfurt, an der Mitglieder unserer AG mitgearbeitet haben, gezeigt hat, sind in den letzten 30 Jahren viele ökologisch sehr wertvolle Kleingewässer zugeschüttet oder als Müllgruben mißbraucht worden.

Kleine stehende Gewässer, die im Sommer zeitweise austrocknen, bilden einen äußerst artenreichen Lebensraum (Biotop). Hier können Feuchtigkeit liebende Pflanzen, die in der dränierten Kulturlandschaft keine Existenzmöglichkeit finden, Fuß fassen, z. B. Laichkräuter, Froschbiß, Froschlöffel, Igelkolben. Frösche, Kröten und Molche brauchen Tümpel als Laich- und Nahrungsplätze. Wasserinsekten wie Rückenschwimmer und Libellen, Reptilien wie Blindschleiche und Ringelnatter, Säugetiere wie Wasserfledermaus und Wasserspitzmaus leben im und am Tümpel, der außerdem vielen anderen Tierarten Tränke ist.

Wir beraten Grundstücksbesitzer bei der Planung und naturgemäßen Bepflanzung von Kleingewässern.

Wir übernehmen die Antragstellung (Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde und Zuschußantrag, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, das Kleingewässer nicht zur Fischzucht zu nutzen).

Wir legen auf eigenen und gepachteten Grundstücken in eigener Regie Kleingewässer an.